Getränkesteuer
Diese Steuer wird nicht mehr eingehoben.
Grundsteuer
Die Vorschreibung der Grundsteuer A u. B erfolgt aufgrund der Bewertung des Finanzamtes. Der Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung kann nach der Abgabe der Baufertigstellungsanzeige eingebracht werden.
Kommunalsteuer
Diese Selbstberechnungssteuer errechnet sich aus 3% der Lohnsumme.
Lustbarkeitsabgabe
Wird bei Veranstaltungen, bei welchen Eintritt verlangt wird, eingehoben. Für nähere Informationen wenden Sie sich an die Gemeinde.
Hundeabgabe
Die An- und Abmeldung von Hunden ist auf dem Gemeindeamt vorzunehmen. Die Hundeabgabe wird als jährliche Gebühr für die Hundehaltung eingehoben. Die Hundemarke kostet einmalig 1,45 €.
bmf.gv.at - Grundsteuer
HELP.gv.at - Kommunalsteuer