Veranstaltungsgenehmigung
Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden. Die Gebühren richten sich nach Art und Größe der Veranstaltung sowie nach Fassungsvermögen des Veranstaltungsraumes.
Lustbarkeitsabgabe
Diese Abgabe ist nach einer Veranstaltung zu entrichten und richtet sich nach der Anzahl der Eintritte.
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