Steuern und Abgaben

Getränkesteuer

Diese Steuer wird nicht mehr eingehoben.

Grundsteuer

Die Vorschreibung der Grundsteuer A u. B erfolgt aufgrund der Bewertung des Finanzamtes. Der Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung kann nach der Abgabe der Baufertigstellungsanzeige eingebracht werden.

Kommunalsteuer

Diese Selbstberechnungssteuer errechnet sich aus 3% der Lohnsumme.

Lustbarkeitsabgabe

Wird bei Veranstaltungen, bei welchen Eintritt verlangt wird, eingehoben. Für nähere Informationen wenden Sie sich an die Gemeinde.

Hundeabgabe

Die An- und Abmeldung von Hunden ist auf dem Gemeindeamt  vorzunehmen.  Die Hundeabgabe wird als jährliche Gebühr für die Hundehaltung eingehoben. Die Hundemarke kostet einmalig 1,45 €.

 

bmf.gv.at - Grundsteuer

HELP.gv.at - Kommunalsteuer

Zuständig

Formulare