Hundehaltung

Die Meldung eines Hundes hat am Hauptwohnsitz des Hundehalters zu erfolgen. Jeder Hund der älter als acht Wochen ist, muss binnen einer Woche angemeldet werden. Weiters muss für jeden Hund bei der Anmeldung das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (z.B. im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung) mit einer Mindestdeckungssumme von 730.000,- € nachgewiesen werden (Bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherungsanstalt bzw. die Polizze zur Anmeldung mit). Für die An- und Abmeldung des Hundes liegen im Gemeindeamt entsprechende Formulare auf.

Zuständig